Wenn ein Parkvorgang innerhalb der Karenzzeit beendet wird, fallen noch keine Parkgebühren an. Die Dauer der Karenzzeit kann pro OPS-Mandant für unbeschrankte Parkobjekte ("OnStreet-Parken") festgelegt werden.
Tätigt man einen Parkvorgang innerhalb der Karenzzeit, so erscheint dieser weder in Ihrer Historie der Buchungen, noch bekommen Sie eine Benachrichtigungs-Mail für das Parkende. In dem Fall wird der Parkvorgang auch nicht in Rechnung gestellt.